Cloudskipper
09-23-2011, 05:39 PM
Zur zeit läuft ein Rechtsstreit zwischen Blizzard und der Firma die die Honorbuddy/Gatherbuddy Bots vertreibt, jetzt ist von dieser Firma einer Klageerwiderung veröffentlich worden in der auch Bezug aufs Multiboxing genommen wird.
Ich poste es einfach mal, vllt. ist es ja für jemanden von Interesse.
e) Multiboxing
Multiboxing, welches die Klägerin gestattet, würde ebenso unter
die Definition eines Cheats fallen. Der Begriff Multiboxing
bedeutet die Möglichkeit mehrere Charaktere im Spiel simultan
zu steuern und das mit einer Tastatur. Multiboxing kann unter
anderem im PVP (Player vs. Player), zu Deutsch „Spieler gegen
Spielen‘ Modus benutzt werden. Daraus ergibt sich unter vielen
anderen auch die Möglichkeit, dass ein einzelner Spieler, z. B.
Seine 5 Charaktere simultan steuernd, einen anderen Spieler,
der die Multiboxing Funktion nicht benutzend nur ein Charakter
steuert, angreift und durch die zahlenmäsige Überlegenheit
überwältigt. Es fragt sich, ob das verbalisierte Streben der
Klägerin nach Chancengleichheit unter den Spielern hier auch
konsequent durchgezogen wird, wenn die Regeln des Spiels es
zulassen, dass ein Anwender einem anderen mit fünffacher
Überlegenheit im Kampf begegnet (fünf simultan gesteuerte
Charaktere gegen einen). Das Verwenden der von der
Beklagten zu 2) angebotenen Software ist im Vergleich dazu
schad- und harmlos.
Der Beklagte zu 1) schliefilich vertreibt keine Softwareprodukte,
sondern ist nur Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, die
Softwareprodukte vertreibt. Entsprechende gegenteilige
Ausführungen der Klägerin werden mit Nachdruck bestritten.
Wieviel Unfairness diese Methode der Automatisierung, die
jedoch von der Klägerin ausdrücklich erlaubt ist, erzeugt, kann
in den folgenden Videos auf der Plattform Youtube gesehen
werden.
http://www.youtube.com/watch?v='|fga (http://www.youtube.com/watch?v=%27%7Cfga) ac8HO8
http://www.youtube.com/watch?v=e35BNrMQQkY
http://www.youtube.com/watch?v=o-5ScJAsHLA
http://wwww.youtube.com/watch?v=77wMRGu-h7g
Die komplette Klageerwiderung ist hier zu finden:
Ich poste es einfach mal, vllt. ist es ja für jemanden von Interesse.
e) Multiboxing
Multiboxing, welches die Klägerin gestattet, würde ebenso unter
die Definition eines Cheats fallen. Der Begriff Multiboxing
bedeutet die Möglichkeit mehrere Charaktere im Spiel simultan
zu steuern und das mit einer Tastatur. Multiboxing kann unter
anderem im PVP (Player vs. Player), zu Deutsch „Spieler gegen
Spielen‘ Modus benutzt werden. Daraus ergibt sich unter vielen
anderen auch die Möglichkeit, dass ein einzelner Spieler, z. B.
Seine 5 Charaktere simultan steuernd, einen anderen Spieler,
der die Multiboxing Funktion nicht benutzend nur ein Charakter
steuert, angreift und durch die zahlenmäsige Überlegenheit
überwältigt. Es fragt sich, ob das verbalisierte Streben der
Klägerin nach Chancengleichheit unter den Spielern hier auch
konsequent durchgezogen wird, wenn die Regeln des Spiels es
zulassen, dass ein Anwender einem anderen mit fünffacher
Überlegenheit im Kampf begegnet (fünf simultan gesteuerte
Charaktere gegen einen). Das Verwenden der von der
Beklagten zu 2) angebotenen Software ist im Vergleich dazu
schad- und harmlos.
Der Beklagte zu 1) schliefilich vertreibt keine Softwareprodukte,
sondern ist nur Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, die
Softwareprodukte vertreibt. Entsprechende gegenteilige
Ausführungen der Klägerin werden mit Nachdruck bestritten.
Wieviel Unfairness diese Methode der Automatisierung, die
jedoch von der Klägerin ausdrücklich erlaubt ist, erzeugt, kann
in den folgenden Videos auf der Plattform Youtube gesehen
werden.
http://www.youtube.com/watch?v='|fga (http://www.youtube.com/watch?v=%27%7Cfga) ac8HO8
http://www.youtube.com/watch?v=e35BNrMQQkY
http://www.youtube.com/watch?v=o-5ScJAsHLA
http://wwww.youtube.com/watch?v=77wMRGu-h7g
Die komplette Klageerwiderung ist hier zu finden: